Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

HOPPASOL Mobile Pferdeinhalation Inhaber Nils Raschke

I. Geltungsbereich

Verträge mit HOPPASOL Mobile Pferdeinhalation Inhaber Nils Raschke (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

II. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.

Es gilt der jeweilige Mietpreis des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Rechnungsstellung mitgeteilt wird. Der Mietpreis wird entsprechend der Preisliste berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.

Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß VI. dieser AGB.

1. Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens bei Lieferung in bar zu entrichten.

Der Standard Mietzeitraum ist von Sonntagmorgen bis Samstagnachmittag. (Sonderabsprachen möglich)

Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Lieferung erfolgt Nachmittags zwischen 12 bis 16 Uhr.

2. Abholung und Reinigung

Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache bis spätestens 12 Uhr am letzten Tag der Mietzeit, dem Vermieter gereinigt zu übergeben.

Die Mietsache muss vom Mieter ausgefegt und mit klarem Wasser ausgespült dem Vermieter übergeben werden.

3. Lieferkosten

Der Mieter übernimmt die Lieferkosten des Leihgerätes inklusive Zubehör zum Mieter und zurück zum Vermieter.

Lieferung und Abholung bei wochenweiser Miete im 25 km Umkreis ab 21641 Apensen inklusive. Für weitere Kilometer werden jeweils für Anlieferung und Abholung 0,75€/KM berechnet. Maximaler Fahrtweg der Anlieferung 100 KM von 21641 Apensen.

Es gilt die verkehrsgünstigste Strecke, Kilometer werden aufgerundet.

III. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. 

Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietpreises befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Hat der Mieter die Mängel zu vertreten, ist der Mieter für die Dauer der Reparatur, oder des Verlustes nicht von Zahlung des Mietpreises befreit, noch berechtigt diesen zu mindern. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlicher Mietsache ist nicht zulässig. Die Mietsache darf weder vom Kunden noch von einer dritten Personen repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer vom Vermieter beauftragten Person auszuführen. Die Kosten trägt in diesem Fall der Mieter.

IV. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache dem Mieter gestellt wird. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt durch den Mieter.

Wird die Mietsache nicht zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Termin nicht dem Vermieter bereit, ist für jede angefangen Woche eine weitere Wochenmiete ohne Rabatt zu entrichten. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

Der Vermieter berechnet eine Kaution in Höhe von 200,00 € für den Verleih von Soleanhängern. Der Vermieter behält diese Kaution bis zum Ende der Mietdauer und schreibt diese dem Mieter nach Rückgabe der Mietsache gut, im Falle dass die Mietsache im gleichen Zustand wie zu Beginn der Mietdauer zurückgegeben wurde. Ausgenommen hiervon sind übliche Gebrauchsspuren.

V. Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

VI. Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

VII. Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhanden- kommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.

Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

Der Mieter ist verpflichtet das Gerät nur bestimmungsgemäß zu gebrauchen. Alle Sicherheitsvorschriften gemäß Bedienungsanleitung sind einzuhalten. Zudem ist der Mieter verpflichtet die Mietsache pfleglich zu behandeln und entsprechend den Hygienevorschriften nach der Nutzung zu reinigen, sowie gereinigt an den Vermieter zurück zu geben. Der Mieter ist verpflichtet über eine Haftpflichtversicherung für sich und sein Tier zu verfügen.

(VERFAHREN/UMSTELLEN/BEWEGEN des Mietgegenstandes ist UNTERSAGT)

VIII. Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Neben- pflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Der Vermieter haftet nicht für entstandene Schäden an Mensch und Tier die während der Mietdauer oder der Anwendung entstehen. Dieses gilt auch für Personen und andere Lebewesen, die während der Mietdauer die Mietsache benutzen oder mit der Mietsache und Verbindung stehen.

IX. Sonstige Bestimmungen

1. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

2. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

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Wichtiger Hinweis bevor es los geht

Unsere Pferdeinhalation ist eine Methode, die zur Prophylaxe und Unterstützung eingesetzt werden kann. Diese stellt keine medizinische Anwendung dar. Die Anwendungen in der Soleinhalation dürfen gemäß §§ 1, 3 Nr. 1 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG) nach derzeitiger Sachlage nicht mit Werbeaussagen in Bezug auf die Heilung von Krankheiten beworben werden. Eine tierärztliche Behandlung wird hierdurch nicht ersetzt, sondern im Idealfall sinnvoll ergänzt. Wir weisen dich darauf hin, dass die Anwendung von Sole-Inhalation auf eigene Gefahr erfolgt und vorher mit deinem Tierarzt abgestimmt werden sollte.

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